Wenn Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, stellt sich nicht nur die Frage nach der Qualität der Kinderbetreuung und der Verfügbarkeit zu den gewünschten Zeiten, sondern auch die finanzielle Belastung durch Elternbeiträge ist ein wichtiger Aspekt. Was kostet Kinderbetreuung die Eltern? Die Antworten auf diese Frage sind höchst unterschiedlich. Wie kann so etwas sein?
Grundsätzlich ist in einem Bundesgesetz (SGB VIII) der Rechtsanspruch der Kinder auf einen Betreuungsplatz geregelt. Über die Kosten sagt das Bundesgesetz: Kostenbeiträge sind zu staffeln. Als Kriterien können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden.
Das Landesrecht in Baden-Württemberg (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) regelt neben der grundsätzlichen Aufforderung an die Gemeinden zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots die Zuständigkeiten: Für öffentliche Kinderbetreuung ist die bürgerliche Gemeinde zuständig, auch in Zusammenarbeit mit freien und kirchlichen Trägern, für Kindertagespflege die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Landesweite Gremien geben Empfehlungen, aber die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge liegt letztlich für institutionelle Kinderbetreuung beim Gemeinderat, beziehungsweise beim Träger der Einrichtung. Von der Meinungsbildung dieser Personen ist es abhängig, wie die Elternbeiträge berechnet werden. In Bezug auf Kindertagespflege liegt die Entscheidungsgewalt entsprechend beim Kreisrat, beziehungsweise bei kreisfreien Städten wie Heilbronn beim Stadtrat.
Die folgenden Empfehlungen für Kinderkrippe und Kindergarten orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der Betriebsausgaben, das heißt: ein Fünftel der realen Gesamtkosten sollen die Eltern bezahlen.
Empfehlung für die Betreuung der Kleinsten bis 3 Jahre (U3) und für Kindergartenkinder (Ü3)
12 Monatsbeiträge für wöchentlich 30 Betreuungsstunden für ein Kind aus einer Familie mit ………. unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen, |
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einem Kind |
zwei Kindern |
drei Kindern |
vier + Kindern |
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Alter des Kindes |
U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
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307 € |
105 € |
228 € |
80 € |
155 € |
53 € |
61 € |
17 € |
Ab dem Kindergartenalter halbieren sich die Elternbeiträge, da einer Betreuungskraft mehr Kinder zugeordnet sind. Nach dem Einkommen der Eltern wird nicht gefragt und der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen.
Viele Kommunen halten sich daran, zum Beispiel Ellhofen und Wüstenrot. In der Stadt Ludwigsburg entsprechen die Beiträge für Kindergartenkindern den Empfehlungen, für Kleinkindern bleiben sie unter diesen Beträgen (bei 6 Std. tgl. 227 bis 38 €). Die kleine Gemeinde Braunsbach in Hohenlohe staffelt nur nach 1 oder 2 Kindern und bleibt bei den U3-Kindern mit 174/106 € unter den Empfehlungen. Die Stadt Heilbronn bietet als einzige Kommune kostenlose Betreuung für Kinder ab 3 Jahren an, allein Essensgeld muss bezahlt werden. Bei Kleinkindern werden 3 Einkommensgruppen unterschieden. Bei 30 Wochenstunden werden in der höchsten Einkommensgruppe (ab 2300 €) für ein Einzelkind 257 €, mit 2 Geschwistern noch 125 € fällig.
Und wie ist das bei Kindertagespflege ?
Auch Kindertagespflege wird aus öffentlicher Hand bezuschusst. Auch wenn Kindertagespflegepersonen in der Regel als Selbstständige tätig sind, kann die Abrechnung über das Jugendamt erfolgen: Eltern bezahlen ihren Elternbeitrag ans Jugendamt und die Kindertagespflegeperson wird vom Jugendamt bezahlt.
Es gibt in Baden-Württemberg eine Empfehlung „Zur Entbürokratisierung“. Grundsätzlich sollen Eltern über die Art der Kinderbetreuung frei entscheiden und deshalb soll auch der Elternbeitrag dem in der Krippe entsprechen: einkommensunabhängig mit einem festen Stundensatz pro Betreuungsstunde, eventuell abhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie. Nur: Nicht alle Landkreise halten sich an diese Empfehlungen. Deshalb entsteht auch hier ein äußerst buntes Bild bei der Höhe und der Berechnung der Elternbeiträge.
Im Hohenlohekreis werden die Empfehlungen umgesetzt: Bei einem Stundensatz von 2,10 € werden für ein Einzelkind unter 3 Jahren bei 30 Wochenstunden Betreuung 270,90 € bezahlt. Ab 3 Jahren verringert sich der Betrag auf 219,3 €. Die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landratsamt sind sehr zufrieden mit diesem Abrechnungsverfahren.
Im Landkreis Ludwigsburg wird nach einer Tabelle berechnet, die 5 verschiedene Zeitspannen und 6 Einkommensgruppen unterscheidet. So zahlen Eltern mit einem Haushaltseinkommen von mehr als 3.500 € monatlich (netto, abzüglich von 322 € pro Kind -> Höchstbetrag) für unser Beispielkind 268 €, egal ob er 25 oder 35 Stunden wöchentlich betreut wird. Für Über-3-Jährige sind die Elternbeiträge dabei viel höher (wie im Beispiel: 375 €), da Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz gezielt für den Kleinkindbereich verwendet werden müssen. Das gilt auch im Landkreis Heilbronn: Deren Tabelle hat allerdings nur 3 verschiedene Zeitfenster. So ist der Elternbeitrag für 22 wie für 107 Stunden im Monat gleich hoch. Nur ein paar Kilometer weiter in der Stadt Heilbronn ist Kindertagespflege unabhängig vom Einkommen und vom Alter des Kindes kostenbeitragspflichtig. Für das Einzelkind werden 1,60 € pro Betreuungsstunde verlangt. Dasselbe im Main-Tauber-Kreis, allerdings sind die Beträge etwas höher: 1,85 € pro Betreuungsstunde bei Einzelkindern. Bei 30 Wochenstunden wären es 238,65 €.
Teilweise werden von den Kindertagespflegestellen zusätzliche Beiträge der Eltern erwartet, so zum Beispiel Essensgeld oder einfach, weil es zur Kostendeckung nötig ist. Dies wird verständlich, wenn man die Einkommenssituation von selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen anschaut: Sie bekommen vom Jugendamt 5,50 € pro Betreuungsstunde für ein Baby und Kleinkind, ab 3 Jahren 4,50 €. Darin enthalten sind sowohl die Sachkosten (Räumlichkeiten, Bastelmaterial, Nahrungsmittel, ….) als auch die Entlohnung für die Tätigkeit. Von diesem „Stundenlohn“ von etwa 10 € sind noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu bezahlen. Und es müssen Rücklagen gebildet werden wegen des Verdienstausfallrisikos (weniger Kinder, Urlaub, Krankheit, …).
Deshalb fordert der Landesverband Kindertagespflege: „Die Kindertagespflege hat besondere Qualitätsmerkmale. Sie ist nicht gleich, aber gleichwertig wie die institutionelle Kindertagesbetreuung. Und sie ist mindestens genauso gut! …… die Kindertagespflege fair zu honorieren … eine Erhöhung auf 7,50 Euro/Stunde für alle betreuten Kinder unabhängig vom Alter.“
Hilfe! Bei meinem Verdienst kann ich mir diese Beiträge nicht leisten!
Der Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden ….., wenn die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist … (SGB VIII, § 90 Abs. 3 und 4) Antrag beim Jugendamt – umfangreiche Einkommensnachweise werden verlangt
Autor: Ute Hermann, Tageskinder Region Heilbronn e. V.