Die Spatzen pfeifen es mittlerweile von den Dächern: ab August 2013 hat jedes Kind ab 1 Jahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Grundsätzlich haben die Eltern laut Gesetz die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform. Doch was steht überhaupt zur Wahl? Da gibt es klassische Kinderkrippen für Kleinkinder, oft mit bis zu 10 Kindern, aber manchmal auch in größeren Gruppen. Es gibt altersgemischte Gruppen mit Kindergartenkindern oder auch über das gesamte Kindesalter. Und es gibt Betreuung durch Tageseltern (offiziell Tagespflegepersonen genannt), die sich in wesentlichen Aspekten von der institutionellen Kinderbetreuung unterscheidet.
Gruppengröße: Die klassische Tagesmutter (oder -vater) betreut Kinder bei sich zu Hause, oft gemeinsam mit den eigenen Kindern. Es dürfen höchstens 5 Tageskinder zeitgleich betreut werden, wobei insgesamt bis zu 8 Kinder aufgenommen werden können. Diese Maximalbelegung ist aber eher selten. Die kleine Gruppe ermöglicht sowohl soziales Lernen durch „Geschwistererfahrungen“ als auch individuelle Begleitung und Förderung durch die Betreuungsperson. Die Stressfaktoren Lärm und Überreizung sind geringer. Es gibt auch Tagespflegepersonen, die in den Haushalt des zu betreuenden Kindes gehen (Kinderfrau) oder in sogenannten „anderen geeigneten Räumen“ betreuen. Das kann die Randzeitenbetreuung in einem Kindergarten sein oder einfach eine angemietete Wohnung. Hier tun sich dann oft 2 Kolleginnen zusammen und können dann gemeinsam bis zu 7 Kinder gleichzeitig betreuen.
Fachkompetenz: Tagespflegepersonen müssen Qualifizierungskurse in einem Gesamtumfang von 160 Unterrichtsstunden absolvieren. Das gibt eine solide Grundlage an Wissen um die kindliche Entwicklung und Förderung, zu rechtlichen Aspekten und um die Zusammenarbeit mit den Eltern. Aber es kann natürlich mit der umfangreichen Ausbildung einer Erzieherin nicht verglichen werden. Die wichtigste Eigenschaft jedoch, die jede Betreuungsperson mitbringen sollte, ist Feinfühligkeit für die Bedürfnisse der Kinder. Den Kindergarten kann keine Tagesmutter ersetzen, aber ergänzend und bei unter 3jährigen ist gerade dieses Einfühlungsvermögen von entscheidender Bedeutung.
Öffnungszeiten: Betreuungszeiten frühmorgens, abends und nachts kann eine Institution allenfalls durch Schichtarbeit abdecken. Doch jeder Wechsel der Bezugsperson ist für ein auf Fürsorge angewiesenes Kind zunächst mit dem Gefühl der Unsicherheit verbunden. In Kindertagespflege ist es immer die selbe, vertraute Person.
Natürlich kann nicht jede Tagespflegeperson alle Betreuungszeitwünsche erfüllen, doch grundsätzlich ist Betreuung zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Auch auf kurzfristige Änderungswünsche (ungeplante Besprechung, Stau auf der Autobahn…) können Tageseltern oft eingehen.
Vertretung: Durch die größere Anzahl an Mitarbeitern haben Institutionen hier einen Vorteil. In Kindertagespflege sind als Möglichkeiten denkbar: 2 Tagesmütter/-väter vertreten sich gegenseitig; die Tagesmutter arbeitet eng mit einer Kinderkrippe zusammen oder es gibt eine Tagesmutter als „Springer“. Mit zunehmender Anzahl an Tagespflegepersonen werden sich hier in den nächsten Jahren praktikable Modelle entwickeln. Für das kleine Kind am schonendsten ist es, wenn die Eltern oder andere vertraute Personen bei kurzfristigem Ausfall der geplanten Betreuung einspringen können.
Kosten: Da Wahlfreiheit in Bezug auf die Betreuungsform besteht, sollten die Elternbeiträge entsprechend angepasst sein. Rein praktisch ist das nicht immer so. Die Verwaltungsvorschrift der Länder geht von Kostenpauschalen für Eltern aus, die die Faktoren Einkommen, Alter des Kindes (wobei Kinder über 3 deutlich teurer kommen) und Betreuungsumfang berücksichtigt. Die Eltern müssen beim Jugendamt einen Antrag stellen (es sei denn, sie wollen die Tagesmutter direkt bezahlen). Die Tagespflegeperson erhält dann das Betreuungsentgelt direkt vom Jugendamt (5,50 € pro Stunde und Kind unter 3 Jahren, 4,50 € bei über 3jährigen) welches seinerseits bei den Eltern Kostenbeiträge gemäß den Kostenpauschalen erhebt.